Familienrecht
Unsere Mandanten beraten und vertreten wir vor und während der Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, bei Trennung, Scheidung und Aufhebung.
Die Schwerpunkte im Einzelnen sind dabei:
- Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Lebenspartnerschaftsverträge
- Vertretung in
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsverfahren
- Güterrechtsverfahren
- Kindschaftsverfahren
- Adoptionsverfahren
- Ehewohnungs- und Haushaltsverfahre
- Sonstigen Familiensachen betreffend vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche zwischen Verlobten, Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern-Kind Verhältnis, aus dem Umgangsrecht